Die International Working Group über das internationale Seeversicherungsrecht konzentriert sich im Moment auf jene Stellen der internationalen Konvention, welche die zwingende Pflichtversicherung betreffen. Bei diesen Versicherungen stellen sich in der Praxis Fragen der Umsetzung durch die jeweiligen Behörden, zum Beispiel:
Müssen die Behörden die einzelnen Versicherungsdeckungen und Policen prüfen?
Müssen die Behörden auch bei der Erneuerung der Policen nachhaken und sicherstellen, dass während ihrer Aufsichts- und Bewilligungszeit die Versicherungspolicen auf dem von ihnen verlangten Niveau gehalten werden?
Die Unterlagen zu diesem Projekt finden Sie hier.